Startseite › Mehrfamilienhaus verkaufen › Trennung und Scheidung
Trennung und Scheidung
Trennung oder Scheidung: das gemeinsame Mehrfamilienhaus fair und diskret verkaufen.
Nach einer Trennung soll das gemeinsame Mehrfamilienhaus oft schnell und ohne weiteren Streit verkauft werden. OFI IMMO bleibt dabei neutral: Beide Eigentümer bekommen dieselbe Berechnung, dieselben Informationen und einen klaren Zeitplan.
- Neutral – dieselben Informationen für beide Seiten
- Gespräche auch getrennt möglich
- Grundschulden werden aus dem Kaufpreis abgelöst
Das kennen viele Eigentümer
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Sie sind sich über den Wert uneinig
Jeder hat eine andere Zahl im Kopf – und keiner traut der des anderen.
Der Kredit läuft auf beide
Solange das Haus nicht verkauft ist, haften beide für die Finanzierung.
Die Verwaltung wird zum Konfliktthema
Wer kümmert sich um Mieter, Reparaturen und Abrechnung?
Der Zugewinn muss berechnet werden
Dafür braucht es einen belastbaren Wert.
Eine Teilungsversteigerung droht
Sie würde lange dauern und schwer kalkulierbar sein.
Es soll diskret bleiben
Keine Anzeige, keine Nachbarn, die Fragen stellen.
Was Sie wissen sollten
Die wichtigsten Fakten
Kurz gesagt: Ein gemeinsames Haus kann nur verkauft werden, wenn beide Eigentümer zustimmen. Ein klarer, für beide gleicher Preis macht diese Einigung leichter.
Beide müssen zustimmen
Gehört das Haus beiden, müssen auch beide den Kaufvertrag unterschreiben. Wer nicht gemeinsam zum Notar möchte, kann seine Erklärung auch getrennt abgeben oder sich vertreten lassen.
Kredit und Grundschulden
Bestehende Grundschulden werden in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Notar sorgt dafür, dass die Bank ihr Geld bekommt und der restliche Erlös wie vereinbart verteilt wird.
Die Alternative ist oft langwierig
Gelingt keine Einigung, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Sie dauert häufig lange, und das Ergebnis ist schwer planbar.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
So lösen wir das
- Eine Berechnung für beide. Wir legen dieselben Zahlen offen – für beide Seiten und auf Wunsch für die Anwälte.
- Getrennte Gespräche. Wenn Ihnen das lieber ist, sprechen wir mit jedem von Ihnen einzeln.
- Klarer Zeitplan. Vom Angebot bis zum Notartermin wissen beide, was wann passiert.
- Diskret. Keine öffentliche Vermarktung, keine Schilder, keine Besichtigungstouren.
Unser Versprechen
Wir versprechen Ihnen nicht den höchsten Preis. Wir versprechen eine faire und rechtssichere Abwicklung.
Viele Eigentümer haben weniger Sorge vor dem Preis als vor dem, was nach dem Verkauf kommen könnte. Deshalb gilt bei uns:
Fair und nachvollziehbar
Wir rechnen nach Ertragswert und legen offen, welche Mieten, Kosten und Investitionen wir angesetzt haben. Sie sehen, wie unser Preis entsteht.
Keine Nachforderungen wegen Mängeln
Wir kaufen Ihr Haus, wie es steht und liegt – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Mängel, die später auftauchen, sind unser Risiko, nicht Ihres. Ausgenommen ist nur, was bewusst verschwiegen wurde.
Rechtssicher über den Notar
Sie erhalten den Vertragsentwurf vorab – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen vor dem Termin – und das Eigentum geht erst über, wenn der Kaufpreis bezahlt ist.
Verbindlich und ohne Kosten für Sie
Unser Angebot hängt an keiner Bankzusage. Sie zahlen keine Provision, die Notarkosten übernehmen wir.
Ablauf und Zeitplan
Von der Anfrage bis zum Kaufpreis – planbar und in klaren Schritten
Sie bleiben bis zur Unterschrift beim Notar frei in Ihrer Entscheidung. Die Zeiten sind Richtwerte aus unserer Praxis; manches hängt auch vom Grundbuchamt ab.
- Tag 0
Ihre Anfrage
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihrem Haus – online in rund zwei Minuten.
- innerhalb von 48 Std.
Persönliche Rückmeldung
Wir melden uns, klären die Eckdaten und vereinbaren einen Termin vor Ort.
- meist Woche 1–2
Besichtigung
Ein ruhiger Termin von ein bis zwei Stunden, gemeinsam mit Ihnen – keine Interessentengruppen.
- 48 Std. danach
Verbindliches Angebot
Sie erhalten einen konkreten Preis mit nachvollziehbarer Berechnung und entscheiden in Ruhe.
- nach Ihrer Zusage
Vertragsentwurf vom Notar
Den Entwurf lassen wir auf unsere Kosten erstellen. Sie haben Zeit, ihn zu prüfen oder prüfen zu lassen – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen.
- meist Woche 3–8
Notartermin
Der Verkauf wird beurkundet. Fehlende Unterlagen haben wir bis dahin gemeinsam mit Ihnen besorgt.
- wenige Wochen später
Kaufpreis und Übergabe
Sobald der Notar die Voraussetzungen bestätigt, zahlen wir den Kaufpreis. Bestehende Grundschulden werden daraus abgelöst, wir informieren Mieter und Dienstleister.
Häufige Fragen
Fragen zu „Trennung und Scheidung“
Müssen wir beide zustimmen?
Ja. Gehört das Haus Ihnen beiden, braucht der Verkauf die Unterschrift beider Eigentümer.
Können wir getrennt mit Ihnen sprechen?
Ja. Wir führen die Gespräche gern einzeln und geben beiden dieselben Informationen.
Was passiert mit unserem gemeinsamen Kredit?
Die Grundschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung besprechen Sie mit Ihrer Bank.
Müssen wir gemeinsam zum Notar?
Nicht zwingend. Die Erklärungen können auch getrennt abgegeben werden oder über eine Vollmacht laufen.
Andere Situationen
Vielleicht trifft auch das auf Sie zu
Erbschaft und Erbengemeinschaft
Mehr erfahrenÄrger mit Mietern
Mehr erfahrenVerwaltung und Nebenkosten
Mehr erfahrenAnstehende Investitionen
Mehr erfahrenAnschlussfinanzierung
Mehr erfahrenWertsteigerung mitnehmen
Mehr erfahrenRuhestand und Umzug
Mehr erfahrenLeerstand
Mehr erfahrenZwangsversteigerung abwenden
Mehr erfahrenLassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.
Zwei Minuten Formular, eine Besichtigung, 48 Stunden später ein verbindliches Angebot. Fair, rechtssicher und ohne spätere Nachforderungen.
