Direktankauf in ganz Oberfranken · Sitz in Kronach Bamberg · Bayreuth · Coburg · Kronach · Kulmbach · Lichtenfels
Jetzt unverbindliche Ankaufsprüfung starten

Startseite › Mehrfamilienhaus verkaufen › Ärger mit Mietern

Ärger mit Mietern

Ärger mit Mietern? Verkaufen Sie Ihr Mehrfamilienhaus – mitsamt den Mietverhältnissen.

Mietrückstände, ständige Beschwerden, Streit im Haus oder ein Räumungsverfahren: Manche Vermieter möchten das nicht länger tragen. OFI IMMO kauft Ihr Haus mit allen bestehenden Mietverhältnissen – auch mit schwierigen. Vorher kündigen oder entmieten müssen Sie niemanden.

  • Kauf mit allen Mietverträgen, auch mit Rückständen
  • Diskret – Ihre Mieter erfahren erst nach der Übergabe davon
  • Ab der Übergabe sind wir der Ansprechpartner Ihrer Mieter

Das kennen viele Eigentümer

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Die Miete kommt unpünktlich oder gar nicht

Mahnungen, Ratenpläne, Anwaltsschreiben – und am Monatsende fehlt trotzdem Geld.

Streit zwischen den Mietparteien

Lärm, Treppenhaus, Mülltonnen: Sie sollen schlichten, obwohl Sie damit nichts zu tun haben.

Ständige Mängelanzeigen und Mietminderung

Jede Kleinigkeit wird gemeldet, Handwerker müssen sofort kommen.

Ein Räumungsverfahren läuft

Kündigung, Klage, Gerichtsvollzieher – das zieht sich oft über viele Monate.

Handwerker kommen nicht in die Wohnung

Notwendige Arbeiten scheitern am fehlenden Zugang.

Anrufe am Abend und am Wochenende

Der Feierabend gehört längst nicht mehr Ihnen.

Was Sie wissen sollten

Die wichtigsten Fakten

Kurz gesagt: Ein Mehrfamilienhaus lässt sich jederzeit mit bestehenden Mietern verkaufen. Die Mietverträge gehen unverändert auf den Käufer über – mit allen Rechten und Pflichten.

„Kauf bricht nicht Miete“

Mit dem Eigentumsübergang tritt der Käufer in alle Mietverträge ein. Ihre Mieter müssen nichts unterschreiben, und Sie brauchen niemanden vorher zu kündigen.

Rückstände und laufende Verfahren

Offene Mietforderungen und laufende Verfahren werden im Kaufvertrag geregelt – etwa ob Forderungen bei Ihnen bleiben oder an den Käufer abgetreten werden. Das besprechen wir vorab offen mit Ihnen.

Warum sich Mieterprobleme selten von allein lösen

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug ist erst ab einem Rückstand von zwei Monatsmieten möglich, eine Räumungsklage dauert oft viele Monate. Für viele Vermieter ist der Verkauf deshalb der ruhigere Weg.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

So lösen wir das

  • Wir bewerten die Lage ehrlich. Rückstände, Leerstand und Streit fließen offen in die Berechnung ein – ohne Überraschung am Ende.
  • Besichtigung mit Rücksicht. Wir stimmen den Termin so ab, dass Ihre Mieter möglichst wenig gestört werden.
  • Diskreter Ablauf. Keine Anzeige, kein Schild, keine Besichtigungstouren. Ihre Mieter erfahren erst nach der Übergabe vom Eigentümerwechsel.
  • Wir übernehmen die Kommunikation. Ab der Übergabe sind wir der Ansprechpartner Ihrer Mieter – für Miete, Mängel und Nebenkosten.
Jetzt unverbindliche Ankaufsprüfung starten

Unser Versprechen

Wir versprechen Ihnen nicht den höchsten Preis. Wir versprechen eine faire und rechtssichere Abwicklung.

Viele Eigentümer haben weniger Sorge vor dem Preis als vor dem, was nach dem Verkauf kommen könnte. Deshalb gilt bei uns:

1

Fair und nachvollziehbar

Wir rechnen nach Ertragswert und legen offen, welche Mieten, Kosten und Investitionen wir angesetzt haben. Sie sehen, wie unser Preis entsteht.

2

Keine Nachforderungen wegen Mängeln

Wir kaufen Ihr Haus, wie es steht und liegt – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Mängel, die später auftauchen, sind unser Risiko, nicht Ihres. Ausgenommen ist nur, was bewusst verschwiegen wurde.

3

Rechtssicher über den Notar

Sie erhalten den Vertragsentwurf vorab – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen vor dem Termin – und das Eigentum geht erst über, wenn der Kaufpreis bezahlt ist.

4

Verbindlich und ohne Kosten für Sie

Unser Angebot hängt an keiner Bankzusage. Sie zahlen keine Provision, die Notarkosten übernehmen wir.

Wohn- und Geschäftshaus am Herrenmühlweg 2 in KronachGeerbt – ohne Mieterstress

Aus unserem Bestand

Herrenmühlweg 2, Kronach

Geerbt und voll vermietet – der Eigentümer wollte keinen Aufwand mehr mit Neuvermietung und Abrechnungen. Wir haben mit allen Mietverträgen übernommen.

Zur Fallstudie

Ablauf und Zeitplan

Von der Anfrage bis zum Kaufpreis – planbar und in klaren Schritten

Sie bleiben bis zur Unterschrift beim Notar frei in Ihrer Entscheidung. Die Zeiten sind Richtwerte aus unserer Praxis; manches hängt auch vom Grundbuchamt ab.

  1. Tag 0

    Ihre Anfrage

    Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihrem Haus – online in rund zwei Minuten.

  2. innerhalb von 48 Std.

    Persönliche Rückmeldung

    Wir melden uns, klären die Eckdaten und vereinbaren einen Termin vor Ort.

  3. meist Woche 1–2

    Besichtigung

    Ein ruhiger Termin von ein bis zwei Stunden, gemeinsam mit Ihnen – keine Interessentengruppen.

  4. 48 Std. danach

    Verbindliches Angebot

    Sie erhalten einen konkreten Preis mit nachvollziehbarer Berechnung und entscheiden in Ruhe.

  5. nach Ihrer Zusage

    Vertragsentwurf vom Notar

    Den Entwurf lassen wir auf unsere Kosten erstellen. Sie haben Zeit, ihn zu prüfen oder prüfen zu lassen – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen.

  6. meist Woche 3–8

    Notartermin

    Der Verkauf wird beurkundet. Fehlende Unterlagen haben wir bis dahin gemeinsam mit Ihnen besorgt.

  7. wenige Wochen später

    Kaufpreis und Übergabe

    Sobald der Notar die Voraussetzungen bestätigt, zahlen wir den Kaufpreis. Bestehende Grundschulden werden daraus abgelöst, wir informieren Mieter und Dienstleister.

Häufige Fragen

Fragen zu „Ärger mit Mietern“

Kaufen Sie auch Häuser mit Mietrückständen?

Ja. Wir bewerten Rückstände offen und regeln im Kaufvertrag, wie mit den offenen Forderungen umgegangen wird.

Was passiert mit einem laufenden Räumungsverfahren?

Das besprechen wir im Einzelfall: Es kann bei Ihnen bleiben oder im Kaufvertrag an uns übergehen. Wichtig ist, dass alles vorher klar geregelt ist.

Erfahren meine Mieter vorher vom Verkauf?

Nein. Es gibt keine öffentliche Vermarktung. Die Mieter informieren wir nach der Übergabe über den neuen Eigentümer.

Müssen alle Wohnungen besichtigt werden?

Wir stimmen den Umfang mit Ihnen ab. Ziel ist ein ruhiger Termin, der die Mieter möglichst wenig belastet.

Was ist mit den Kautionen?

Die Kautionen gehen auf uns über. Das regelt der Kaufvertrag – laufende Mieten werden ab dem Übergabetag taggenau abgerechnet.

Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.

Zwei Minuten Formular, eine Besichtigung, 48 Stunden später ein verbindliches Angebot. Fair, rechtssicher und ohne spätere Nachforderungen.