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Verwaltung und Nebenkosten

Überfordert mit Nebenkostenabrechnung und Verwaltung? Geben Sie Ihr Mehrfamilienhaus ab.

Jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung, dazu Heizkostenverordnung, CO₂-Kosten, Mieterwechsel und Handwerker: Die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses ist ein Nebenjob mit Haftung. OFI IMMO kauft Ihr Haus und übernimmt die Verwaltung komplett – auch wenn die letzte Abrechnung noch offen ist.

  • Wir übernehmen Verwaltung, Abrechnung und Mieterkontakt
  • Offene Abrechnungen regeln wir im Kaufvertrag
  • Planbarer Verkaufstermin statt jährlicher Fristen

Das kennen viele Eigentümer

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Die Nebenkostenabrechnung frisst Wochenenden

Belege sammeln, Umlageschlüssel prüfen, Vorauszahlungen anpassen – und dann kommen die Rückfragen.

Fristen und Formvorschriften

Wer zu spät abrechnet, verliert Nachforderungen. Fehler kosten Geld und Nerven.

Heizkosten und CO₂-Kosten

Verbrauchsabrechnung, monatliche Verbrauchsinformation, CO₂-Aufteilung – die Regeln werden immer komplizierter.

Mieterwechsel und Übergaben

Wohnungsabnahmen, Kautionen, Renovierung und Neuvermietung kosten jedes Mal Zeit.

Handwerker koordinieren

Termine abstimmen, Angebote einholen, Ausführung kontrollieren.

Eine Hausverwaltung löst das nur halb

Sie nimmt Arbeit ab, die Verantwortung und die Investitionen bleiben aber bei Ihnen.

Was Sie wissen sollten

Die wichtigsten Fakten

Kurz gesagt: Die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses wird von Jahr zu Jahr anspruchsvoller. Ein Verkauf beendet nicht nur die Arbeit, sondern auch die Haftung für Fristen und Abrechnungen.

Zwölf Monate Frist für die Abrechnung

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Danach kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen.

Heizkosten und Verbrauchsinformation

Heiz- und Warmwasserkosten müssen zum großen Teil nach Verbrauch abgerechnet werden. Bei fernablesbaren Zählern haben Mieter zudem Anspruch auf eine monatliche Verbrauchsinformation.

CO₂-Kosten teilen

Seit 2023 tragen Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten fürs Heizen – je schlechter die Energiebilanz des Hauses, desto höher der Vermieteranteil.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

So lösen wir das

  • Verkauf auch mit offener Abrechnung. Wer die Abrechnung für das laufende Jahr erstellt, regeln wir im Kaufvertrag – häufig übernimmt sie der Käufer und es wird taggenau ausgeglichen.
  • Übergabe aller Unterlagen. Mietverträge, Abrechnungen, Wartungsverträge: Wir übernehmen, was vorhanden ist, und klären, was fehlt.
  • Kautionen und Mieten. Kautionen gehen auf uns über, Mieten werden ab dem Übergabetag taggenau abgerechnet.
  • Ein Termin statt vieler. Eine Besichtigung, ein Angebot, ein Notartermin – danach ist die Verwaltung nicht mehr Ihre Aufgabe.
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Unser Versprechen

Wir versprechen Ihnen nicht den höchsten Preis. Wir versprechen eine faire und rechtssichere Abwicklung.

Viele Eigentümer haben weniger Sorge vor dem Preis als vor dem, was nach dem Verkauf kommen könnte. Deshalb gilt bei uns:

1

Fair und nachvollziehbar

Wir rechnen nach Ertragswert und legen offen, welche Mieten, Kosten und Investitionen wir angesetzt haben. Sie sehen, wie unser Preis entsteht.

2

Keine Nachforderungen wegen Mängeln

Wir kaufen Ihr Haus, wie es steht und liegt – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Mängel, die später auftauchen, sind unser Risiko, nicht Ihres. Ausgenommen ist nur, was bewusst verschwiegen wurde.

3

Rechtssicher über den Notar

Sie erhalten den Vertragsentwurf vorab – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen vor dem Termin – und das Eigentum geht erst über, wenn der Kaufpreis bezahlt ist.

4

Verbindlich und ohne Kosten für Sie

Unser Angebot hängt an keiner Bankzusage. Sie zahlen keine Provision, die Notarkosten übernehmen wir.

Wohn- und Geschäftshaus am Herrenmühlweg 2 in KronachGeerbt – ohne Mieterstress

Aus unserem Bestand

Herrenmühlweg 2, Kronach

Geerbt und voll vermietet – der Eigentümer wollte keinen Aufwand mehr mit Neuvermietung und Abrechnungen. Wir haben mit allen Mietverträgen übernommen.

Zur Fallstudie

Ablauf und Zeitplan

Von der Anfrage bis zum Kaufpreis – planbar und in klaren Schritten

Sie bleiben bis zur Unterschrift beim Notar frei in Ihrer Entscheidung. Die Zeiten sind Richtwerte aus unserer Praxis; manches hängt auch vom Grundbuchamt ab.

  1. Tag 0

    Ihre Anfrage

    Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihrem Haus – online in rund zwei Minuten.

  2. innerhalb von 48 Std.

    Persönliche Rückmeldung

    Wir melden uns, klären die Eckdaten und vereinbaren einen Termin vor Ort.

  3. meist Woche 1–2

    Besichtigung

    Ein ruhiger Termin von ein bis zwei Stunden, gemeinsam mit Ihnen – keine Interessentengruppen.

  4. 48 Std. danach

    Verbindliches Angebot

    Sie erhalten einen konkreten Preis mit nachvollziehbarer Berechnung und entscheiden in Ruhe.

  5. nach Ihrer Zusage

    Vertragsentwurf vom Notar

    Den Entwurf lassen wir auf unsere Kosten erstellen. Sie haben Zeit, ihn zu prüfen oder prüfen zu lassen – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen.

  6. meist Woche 3–8

    Notartermin

    Der Verkauf wird beurkundet. Fehlende Unterlagen haben wir bis dahin gemeinsam mit Ihnen besorgt.

  7. wenige Wochen später

    Kaufpreis und Übergabe

    Sobald der Notar die Voraussetzungen bestätigt, zahlen wir den Kaufpreis. Bestehende Grundschulden werden daraus abgelöst, wir informieren Mieter und Dienstleister.

Häufige Fragen

Fragen zu „Verwaltung und Nebenkosten“

Die letzte Nebenkostenabrechnung fehlt noch – geht der Verkauf trotzdem?

Ja. Wie offene und laufende Abrechnungen erstellt und ausgeglichen werden, regeln wir im Kaufvertrag. Das besprechen wir vorab mit Ihnen.

Wer rechnet das laufende Jahr ab?

Das wird im Kaufvertrag festgelegt. Häufig übernimmt der Käufer die Abrechnung für das ganze Jahr, und Einnahmen und Kosten werden zum Übergabetag aufgeteilt.

Brauche ich vor dem Verkauf noch eine Hausverwaltung?

Nein. Sie können direkt an uns verkaufen – auch wenn Sie die Verwaltung bisher selbst gemacht haben.

Was passiert mit bestehenden Wartungs- und Dienstleisterverträgen?

Wir sehen sie gemeinsam durch und regeln, welche Verträge wir übernehmen. Dienstleister informieren wir nach der Übergabe.

Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.

Zwei Minuten Formular, eine Besichtigung, 48 Stunden später ein verbindliches Angebot. Fair, rechtssicher und ohne spätere Nachforderungen.