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Für Anwälte, Verwalter und Betreuer

Sie verkaufen ein Mehrfamilienhaus für andere? Wir kaufen verlässlich, nachvollziehbar und ohne Finanzierungsvorbehalt.

Für Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Berufsbetreuer, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, Hausverwaltungen und Banken in Oberfranken. Wer ein Haus für andere verwertet, muss den Preis begründen, Genehmigungen einholen und Haftungsrisiken vermeiden. Genau darauf ist unser Ablauf ausgelegt.

  • Schriftliche Kaufpreisberechnung nach Ertragswert – zur Vorlage bei Gericht, Gläubigern oder Erben
  • Kauf wie besehen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
  • Genehmigungen eingeplant – Betreuungsgericht, Nachlassgericht oder Gläubigerausschuss
  • Rückmeldung in 48 Stunden, auf Wunsch zuerst telefonisch

Objekt anbieten oder Rückruf anfordern

Zwei kurze Schritte. Ihre Angaben und die Ihrer Mandanten behandeln wir vertraulich.

Einheiten (ca.)

Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden persönlich.

  • VertraulichKeine öffentliche Vermarktung, keine Weitergabe an Makler oder Portale.
  • KostenlosPrüfung, Besichtigung und Kaufpreisberechnung kosten Sie und Ihre Mandanten nichts.
  • Ein fester AnsprechpartnerVon der ersten Einschätzung bis zum Notartermin.
  • Termine im BlickSteht eine Frist an, nennen Sie sie uns im Formular.

Für wen wir arbeiten

Ein Käufer, der Ihre Rolle mitdenkt

Jede Funktion bringt eigene Pflichten mit. Wir kennen sie und richten Angebot, Unterlagen und Kaufvertrag danach aus.

Insolvenzverwalter

Freihändiger Verkauf aus der Masse – mit einer Kaufpreisberechnung, die Sie Gläubigerausschuss oder Gläubigerversammlung vorlegen können, und einem Vertrag ohne Gewährleistung.

§ 160 InsO: Zustimmung zum freihändigen Verkauf

Rechtsanwälte

Erbstreit, Scheidung, Mietstreit oder drohende Zwangsversteigerung: Wenn Ihre Mandanten verkaufen möchten, bekommen alle Beteiligten dieselbe, offen gelegte Berechnung.

Erb-, Familien-, Miet- und Insolvenzrecht

Berufsbetreuer

Wenn das Haus eines Betreuten verkauft werden soll, etwa zur Finanzierung der Pflege: mit den Unterlagen, die das Betreuungsgericht für seine Entscheidung braucht.

§ 1850 BGB: Genehmigung des Betreuungsgerichts

Nachlasspfleger

Wenn Erben unbekannt sind oder der Nachlass gesichert werden muss. Der Kaufvertrag wird mit der Genehmigung des Nachlassgerichts wirksam – die Zeit dafür planen wir ein.

Genehmigung des Nachlassgerichts

Testamentsvollstrecker

Verkauf im Rahmen der Nachlassabwicklung – mit einem belegbar angemessenen Preis, den Sie gegenüber den Erben vertreten können.

§ 2205 BGB: Verwaltung des Nachlasses

Steuerberater und Vermögensverwalter

Wenn Mandanten Vermögen umschichten, die Nachfolge regeln oder nach Ablauf der Zehnjahresfrist verkaufen möchten – mit einem planbaren Notartermin.

Termin nach Ihrer Planung

Hausverwaltungen

Wenn Eigentümer der von Ihnen betreuten Häuser verkaufen möchten, sind wir ein unkomplizierter Käufer. Den Übergang der Verwaltung stimmen wir offen mit Ihnen ab.

Übergabe mit allen Unterlagen

Banken und Sparkassen

Freihändiger Verkauf statt Zwangsversteigerung – in Abstimmung mit dem Eigentümer, mit Ablösung aus dem Kaufpreis und ohne Finanzierungsvorbehalt.

Ablösung über den Notar

Makler

Ein Käufer, eine Besichtigung, eine schnelle Entscheidung. Wir arbeiten gern und unkompliziert mit Maklern zusammen.

Zur Seite für Makler und Tippgeber

Was Sie von uns bekommen

Unterlagen, die Sie vorlegen können – und ein Vertrag, der zu Ihrer Rolle passt

  • Nachvollziehbare Berechnung. Mieten, Bewirtschaftungskosten, anstehende Investitionen und Kapitalisierung – schriftlich und offen dokumentiert.
  • Verbindliches Angebot 48 Stunden nach der Besichtigung.
  • Genehmigungen im Vertrag. Braucht der Verkauf die Zustimmung eines Gerichts oder der Gläubiger, wird das im Kaufvertrag berücksichtigt.
  • Kein Haftungsrisiko für Mängel. Wir kaufen wie besehen – gerade dann wichtig, wenn Sie das Haus nicht aus eigener Nutzung kennen.
  • Sichere Zahlung. Der Kaufpreis wird über den Notar fällig, Grundschulden werden daraus abgelöst.
  • Wir erledigen die Arbeit. Unterlagen besorgen, Notar abstimmen, Mieter und Dienstleister informieren.
Objekt anbieten
Kulmbach
„Die professionelle und zügige Abwicklung des Ankaufsprozesses sowie die persönliche und unkomplizierte Arbeitsweise waren für uns sehr beeindruckend und angenehm.“
Absolut unkomplizierter GeschäftspartnerMakler aus Kulmbach
Bamberg
„Eine für beide Seiten beispielhafte schnelle und reibungslose Transaktion.“
Ich kann es nur empfehlenMakler aus Bamberg

Ablauf

Fünf Schritte – Genehmigungen von Anfang an eingeplant

  1. Tag 0

    Anfrage

    Formular oder E-Mail – gern mit Exposé, Gutachten oder Mieterliste.

  2. in 48 Std.

    Ehrliche Rückmeldung

    Wir sagen Ihnen offen, ob das Objekt zu uns passt.

  3. nach Absprache

    Besichtigung

    Mit Ihnen, einem Beauftragten oder dem Hausmeister – wie es für Sie passt.

  4. 48 Std. danach

    Angebot mit Berechnung

    Verbindlich und schriftlich, zur Vorlage bei Gericht, Gläubigern oder Erben.

  5. nach Genehmigung

    Notar und Zahlung

    Der Vertrag berücksichtigt nötige Genehmigungen. Gezahlt wird über den Notar, sobald alle Voraussetzungen vorliegen.

Häufige Fragen

Was Partner vor der ersten Anfrage wissen möchten

Akzeptieren Sie einen Genehmigungsvorbehalt?

Ja. Braucht der Verkauf die Genehmigung des Betreuungs- oder Nachlassgerichts oder die Zustimmung der Gläubiger, wird das im Kaufvertrag berücksichtigt. Die Zeit dafür planen wir von Anfang an ein.

Kaufen Sie unter Ausschluss der Gewährleistung?

Ja. Wir kaufen wie besehen, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Gerade Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger und Erben kennen ein Haus selten aus eigener Nutzung – dafür ist der Haftungsausschluss gedacht.

Bekommen wir die Kaufpreisberechnung schriftlich?

Ja. Sie erhalten eine nachvollziehbare Berechnung, die Sie Gericht, Gläubigern oder Erben vorlegen können. Verlangt das Gericht ein Verkehrswertgutachten, ersetzt unsere Berechnung dieses nicht – sie hilft aber bei der Einordnung.

Kaufen Sie auch Häuser mit Grundschulden?

Ja. Grundschulden werden in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Notar koordiniert die Löschung mit den Gläubigern.

Läuft schon ein Zwangsversteigerungsverfahren – geht das noch?

Oft ja, bis zum Zuschlag. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger dem freihändigen Verkauf zustimmen. Je früher Sie uns ansprechen, desto mehr Spielraum bleibt.

Wie vertraulich ist die Zusammenarbeit?

Vollständig. Es gibt keine öffentliche Vermarktung, und Ihre Angaben sowie die Daten Ihrer Mandanten bleiben bei uns.

In welchem Gebiet kaufen Sie?

In ganz Oberfranken: in Bamberg, Bayreuth, Coburg, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels und den Orten drumherum – Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser ab 3 Einheiten.

Sprechen wir über Ihr Objekt.

Zwei kurze Schritte im Formular. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden – vertraulich und auf Wunsch zuerst telefonisch.