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Erbschaft und Erbengemeinschaft

Mehrfamilienhaus geerbt? Fair verkaufen – auch in der Erbengemeinschaft.

Ein geerbtes Mehrfamilienhaus bringt Mieter, Verwaltung und oft Sanierungsbedarf mit – und meist mehrere Erben mit unterschiedlichen Vorstellungen. OFI IMMO kauft das Haus so, wie es ist, legt die Berechnung für alle Erben gleich offen und wickelt den Verkauf rechtssicher über den Notar ab.

  • Eine Berechnung, die alle Erben nachvollziehen können
  • Kauf im aktuellen Zustand – niemand muss vorher investieren
  • Keine Nachforderungen wegen Mängeln nach dem Verkauf

Das kennen viele Eigentümer

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Die Erben sind sich uneinig

Einer will verkaufen, einer vermieten, einer abwarten – und jede Entscheidung braucht alle.

Die Erben wohnen weit verstreut

Besichtigungen, Handwerker und Mieteranfragen lassen sich aus der Ferne kaum organisieren.

Niemand möchte Vermieter sein

Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel und Reparaturen sind für viele Erben Neuland.

Große Investitionen stehen an

Heizung, Dach oder Fenster sind alt – und keiner der Erben möchte dafür Geld vorstrecken.

Geld wird gebraucht

Pflichtteil, Erbschaftsteuer oder die Auszahlung einzelner Erben erfordern Liquidität.

Unterlagen fehlen

Mietverträge, Abrechnungen und Baupläne liegen irgendwo – oder gar nicht mehr vor.

Was Sie wissen sollten

Die wichtigsten Fakten

Kurz gesagt: Ein Haus in der Erbengemeinschaft kann nur verkauft werden, wenn alle Erben zustimmen. Je klarer und nachvollziehbarer der Preis, desto leichter fällt diese Einigung.

Alle Erben entscheiden gemeinsam

Über ein Haus im Nachlass können die Erben nur gemeinschaftlich verfügen. Für den Verkauf braucht es also die Zustimmung aller – wer nicht selbst zum Notar kommen kann, lässt sich mit einer notariellen Vollmacht vertreten.

Nachweis und Grundbuch

Zum Nachweis des Erbrechts dienen der Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Werden die Erben innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ins Grundbuch eingetragen, ist das in der Regel gebührenfrei.

Steuer: die Zehnjahresfrist läuft weiter

Bei geerbten Häusern zählt die Haltedauer des Verstorbenen mit. Lag dessen Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkaufsgewinn im Privatvermögen in der Regel steuerfrei.

Wenn keine Einigung gelingt

Dann bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Sie dauert häufig lange, ist schwer planbar und belastet das Verhältnis zusätzlich. Ein gemeinsamer freihändiger Verkauf ist für alle meist der ruhigere Weg.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

So lösen wir das

  • Ein Ansprechpartner für alle Erben. Wir erklären jedem Erben dieselbe Berechnung – gern auch in einem gemeinsamen Termin oder per Video.
  • Besichtigung, wenn es allen passt. Ein Termin genügt. Wer nicht vor Ort sein kann, bekommt die Ergebnisse schriftlich.
  • Wir besorgen fehlende Unterlagen. Mieterliste, Grundbuch, Pläne: Was fehlt, klären wir gemeinsam mit Ihnen und dem Notar.
  • Aufteilung im Kaufvertrag. Die Zahlung an die einzelnen Erben lässt sich im Kaufvertrag regeln – sauber und nachvollziehbar.
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Unser Versprechen

Wir versprechen Ihnen nicht den höchsten Preis. Wir versprechen eine faire und rechtssichere Abwicklung.

Viele Eigentümer haben weniger Sorge vor dem Preis als vor dem, was nach dem Verkauf kommen könnte. Deshalb gilt bei uns:

1

Fair und nachvollziehbar

Wir rechnen nach Ertragswert und legen offen, welche Mieten, Kosten und Investitionen wir angesetzt haben. Sie sehen, wie unser Preis entsteht.

2

Keine Nachforderungen wegen Mängeln

Wir kaufen Ihr Haus, wie es steht und liegt – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Mängel, die später auftauchen, sind unser Risiko, nicht Ihres. Ausgenommen ist nur, was bewusst verschwiegen wurde.

3

Rechtssicher über den Notar

Sie erhalten den Vertragsentwurf vorab – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen vor dem Termin – und das Eigentum geht erst über, wenn der Kaufpreis bezahlt ist.

4

Verbindlich und ohne Kosten für Sie

Unser Angebot hängt an keiner Bankzusage. Sie zahlen keine Provision, die Notarkosten übernehmen wir.

Wohn- und Geschäftshaus am Herrenmühlweg 2 in KronachGeerbt – ohne Mieterstress

Aus unserem Bestand

Herrenmühlweg 2, Kronach

Geerbt und voll vermietet – der Eigentümer wollte keinen Aufwand mehr mit Neuvermietung und Abrechnungen. Wir haben mit allen Mietverträgen übernommen.

Zur Fallstudie

Ablauf und Zeitplan

Von der Anfrage bis zum Kaufpreis – planbar und in klaren Schritten

Sie bleiben bis zur Unterschrift beim Notar frei in Ihrer Entscheidung. Die Zeiten sind Richtwerte aus unserer Praxis; manches hängt auch vom Grundbuchamt ab.

  1. Tag 0

    Ihre Anfrage

    Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihrem Haus – online in rund zwei Minuten.

  2. innerhalb von 48 Std.

    Persönliche Rückmeldung

    Wir melden uns, klären die Eckdaten und vereinbaren einen Termin vor Ort.

  3. meist Woche 1–2

    Besichtigung

    Ein ruhiger Termin von ein bis zwei Stunden, gemeinsam mit Ihnen – keine Interessentengruppen.

  4. 48 Std. danach

    Verbindliches Angebot

    Sie erhalten einen konkreten Preis mit nachvollziehbarer Berechnung und entscheiden in Ruhe.

  5. nach Ihrer Zusage

    Vertragsentwurf vom Notar

    Den Entwurf lassen wir auf unsere Kosten erstellen. Sie haben Zeit, ihn zu prüfen oder prüfen zu lassen – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen.

  6. meist Woche 3–8

    Notartermin

    Der Verkauf wird beurkundet. Fehlende Unterlagen haben wir bis dahin gemeinsam mit Ihnen besorgt.

  7. wenige Wochen später

    Kaufpreis und Übergabe

    Sobald der Notar die Voraussetzungen bestätigt, zahlen wir den Kaufpreis. Bestehende Grundschulden werden daraus abgelöst, wir informieren Mieter und Dienstleister.

Häufige Fragen

Fragen zu „Erbschaft und Erbengemeinschaft“

Müssen wirklich alle Erben zustimmen?

Ja. Über ein Haus im Nachlass entscheiden die Erben gemeinsam. Wer nicht zum Notartermin kommen kann, lässt sich mit einer notariellen Vollmacht vertreten.

Brauchen wir einen Erbschein?

Als Nachweis genügt oft auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Was im Einzelfall nötig ist, klären wir mit dem Notar.

Ein Erbe lebt im Ausland – geht das trotzdem?

Ja. Er kann sich per notarieller Vollmacht vertreten lassen oder seine Erklärung bei einem Notar oder Konsulat an seinem Wohnort abgeben.

Ist der Verkaufsgewinn steuerpflichtig?

Bei geerbten Häusern zählt die Haltedauer des Verstorbenen mit. Nach mehr als zehn Jahren ist der Gewinn im Privatvermögen in der Regel steuerfrei. Im Zweifel sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Können wir verkaufen, obwohl alle Wohnungen vermietet sind?

Ja. Alle Mietverträge gehen unverändert auf uns über. Ihre Mieter bleiben, und wir informieren sie nach der Übergabe.

Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.

Zwei Minuten Formular, eine Besichtigung, 48 Stunden später ein verbindliches Angebot. Fair, rechtssicher und ohne spätere Nachforderungen.