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Erbschaft und Erbengemeinschaft
Mehrfamilienhaus geerbt? Fair verkaufen – auch in der Erbengemeinschaft.
Ein geerbtes Mehrfamilienhaus bringt Mieter, Verwaltung und oft Sanierungsbedarf mit – und meist mehrere Erben mit unterschiedlichen Vorstellungen. OFI IMMO kauft das Haus so, wie es ist, legt die Berechnung für alle Erben gleich offen und wickelt den Verkauf rechtssicher über den Notar ab.
- Eine Berechnung, die alle Erben nachvollziehen können
- Kauf im aktuellen Zustand – niemand muss vorher investieren
- Keine Nachforderungen wegen Mängeln nach dem Verkauf
Das kennen viele Eigentümer
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Die Erben sind sich uneinig
Einer will verkaufen, einer vermieten, einer abwarten – und jede Entscheidung braucht alle.
Die Erben wohnen weit verstreut
Besichtigungen, Handwerker und Mieteranfragen lassen sich aus der Ferne kaum organisieren.
Niemand möchte Vermieter sein
Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel und Reparaturen sind für viele Erben Neuland.
Große Investitionen stehen an
Heizung, Dach oder Fenster sind alt – und keiner der Erben möchte dafür Geld vorstrecken.
Geld wird gebraucht
Pflichtteil, Erbschaftsteuer oder die Auszahlung einzelner Erben erfordern Liquidität.
Unterlagen fehlen
Mietverträge, Abrechnungen und Baupläne liegen irgendwo – oder gar nicht mehr vor.
Was Sie wissen sollten
Die wichtigsten Fakten
Kurz gesagt: Ein Haus in der Erbengemeinschaft kann nur verkauft werden, wenn alle Erben zustimmen. Je klarer und nachvollziehbarer der Preis, desto leichter fällt diese Einigung.
Alle Erben entscheiden gemeinsam
Über ein Haus im Nachlass können die Erben nur gemeinschaftlich verfügen. Für den Verkauf braucht es also die Zustimmung aller – wer nicht selbst zum Notar kommen kann, lässt sich mit einer notariellen Vollmacht vertreten.
Nachweis und Grundbuch
Zum Nachweis des Erbrechts dienen der Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Werden die Erben innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ins Grundbuch eingetragen, ist das in der Regel gebührenfrei.
Steuer: die Zehnjahresfrist läuft weiter
Bei geerbten Häusern zählt die Haltedauer des Verstorbenen mit. Lag dessen Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkaufsgewinn im Privatvermögen in der Regel steuerfrei.
Wenn keine Einigung gelingt
Dann bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Sie dauert häufig lange, ist schwer planbar und belastet das Verhältnis zusätzlich. Ein gemeinsamer freihändiger Verkauf ist für alle meist der ruhigere Weg.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
So lösen wir das
- Ein Ansprechpartner für alle Erben. Wir erklären jedem Erben dieselbe Berechnung – gern auch in einem gemeinsamen Termin oder per Video.
- Besichtigung, wenn es allen passt. Ein Termin genügt. Wer nicht vor Ort sein kann, bekommt die Ergebnisse schriftlich.
- Wir besorgen fehlende Unterlagen. Mieterliste, Grundbuch, Pläne: Was fehlt, klären wir gemeinsam mit Ihnen und dem Notar.
- Aufteilung im Kaufvertrag. Die Zahlung an die einzelnen Erben lässt sich im Kaufvertrag regeln – sauber und nachvollziehbar.
Unser Versprechen
Wir versprechen Ihnen nicht den höchsten Preis. Wir versprechen eine faire und rechtssichere Abwicklung.
Viele Eigentümer haben weniger Sorge vor dem Preis als vor dem, was nach dem Verkauf kommen könnte. Deshalb gilt bei uns:
Fair und nachvollziehbar
Wir rechnen nach Ertragswert und legen offen, welche Mieten, Kosten und Investitionen wir angesetzt haben. Sie sehen, wie unser Preis entsteht.
Keine Nachforderungen wegen Mängeln
Wir kaufen Ihr Haus, wie es steht und liegt – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Mängel, die später auftauchen, sind unser Risiko, nicht Ihres. Ausgenommen ist nur, was bewusst verschwiegen wurde.
Rechtssicher über den Notar
Sie erhalten den Vertragsentwurf vorab – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen vor dem Termin – und das Eigentum geht erst über, wenn der Kaufpreis bezahlt ist.
Verbindlich und ohne Kosten für Sie
Unser Angebot hängt an keiner Bankzusage. Sie zahlen keine Provision, die Notarkosten übernehmen wir.
Ablauf und Zeitplan
Von der Anfrage bis zum Kaufpreis – planbar und in klaren Schritten
Sie bleiben bis zur Unterschrift beim Notar frei in Ihrer Entscheidung. Die Zeiten sind Richtwerte aus unserer Praxis; manches hängt auch vom Grundbuchamt ab.
- Tag 0
Ihre Anfrage
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihrem Haus – online in rund zwei Minuten.
- innerhalb von 48 Std.
Persönliche Rückmeldung
Wir melden uns, klären die Eckdaten und vereinbaren einen Termin vor Ort.
- meist Woche 1–2
Besichtigung
Ein ruhiger Termin von ein bis zwei Stunden, gemeinsam mit Ihnen – keine Interessentengruppen.
- 48 Std. danach
Verbindliches Angebot
Sie erhalten einen konkreten Preis mit nachvollziehbarer Berechnung und entscheiden in Ruhe.
- nach Ihrer Zusage
Vertragsentwurf vom Notar
Den Entwurf lassen wir auf unsere Kosten erstellen. Sie haben Zeit, ihn zu prüfen oder prüfen zu lassen – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen.
- meist Woche 3–8
Notartermin
Der Verkauf wird beurkundet. Fehlende Unterlagen haben wir bis dahin gemeinsam mit Ihnen besorgt.
- wenige Wochen später
Kaufpreis und Übergabe
Sobald der Notar die Voraussetzungen bestätigt, zahlen wir den Kaufpreis. Bestehende Grundschulden werden daraus abgelöst, wir informieren Mieter und Dienstleister.
Häufige Fragen
Fragen zu „Erbschaft und Erbengemeinschaft“
Müssen wirklich alle Erben zustimmen?
Ja. Über ein Haus im Nachlass entscheiden die Erben gemeinsam. Wer nicht zum Notartermin kommen kann, lässt sich mit einer notariellen Vollmacht vertreten.
Brauchen wir einen Erbschein?
Als Nachweis genügt oft auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Was im Einzelfall nötig ist, klären wir mit dem Notar.
Ein Erbe lebt im Ausland – geht das trotzdem?
Ja. Er kann sich per notarieller Vollmacht vertreten lassen oder seine Erklärung bei einem Notar oder Konsulat an seinem Wohnort abgeben.
Ist der Verkaufsgewinn steuerpflichtig?
Bei geerbten Häusern zählt die Haltedauer des Verstorbenen mit. Nach mehr als zehn Jahren ist der Gewinn im Privatvermögen in der Regel steuerfrei. Im Zweifel sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Können wir verkaufen, obwohl alle Wohnungen vermietet sind?
Ja. Alle Mietverträge gehen unverändert auf uns über. Ihre Mieter bleiben, und wir informieren sie nach der Übergabe.
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