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Anschlussfinanzierung
Zinsbindung läuft aus? Verkaufen Sie Ihr Mehrfamilienhaus planbar – bevor die neue Rate drückt.
Viele Mehrfamilienhäuser wurden in Zeiten niedriger Zinsen finanziert. Läuft die Zinsbindung aus, kann die neue Rate deutlich höher ausfallen – oft höher, als die Mieten tragen. OFI IMMO kauft Ihr Haus zu einem fairen, offen berechneten Preis, mit einem Notartermin passend zum Ende Ihrer Zinsbindung. Die Restschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst.
- Notartermin passend zum Ende Ihrer Zinsbindung
- Restschuld wird direkt aus dem Kaufpreis abgelöst
- Kein Finanzierungsvorbehalt, keine Provision
Das kennen viele Eigentümer
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Die neue Rate ist deutlich höher
Das Angebot der Bank für die Anschlussfinanzierung passt nicht mehr zu den Mieteinnahmen.
Die Mieten decken die Kosten nicht mehr
Zins, Tilgung und Instandhaltung fressen die Einnahmen auf.
Die Bank will neu prüfen
Mit der Anschlussfinanzierung fragt die Bank nach Unterlagen, Zustand und Sicherheiten.
Gleichzeitig stehen Investitionen an
Heizung, Dach oder Fenster – und dafür bräuchte es noch mehr Kredit.
Keine neuen Schulden mehr
Gerade mit Blick auf den Ruhestand soll die Finanzierung nicht noch einmal zehn Jahre laufen.
Die Zeit wird knapp
Je näher das Ende der Zinsbindung rückt, desto weniger Spielraum bleibt.
Was Sie wissen sollten
Die wichtigsten Fakten
Kurz gesagt: Endet die Zinsbindung, können Sie Ihr Darlehen in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Das ist ein guter Zeitpunkt für einen Verkauf – wenn der Notartermin dazu passt.
Ende der Zinsbindung: ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Zum Ende der Zinsbindung lässt sich ein Darlehen in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Wer vorher verkauft, muss mit der Bank über eine vorzeitige Ablösung sprechen – dann kann eine Entschädigung anfallen.
Nach zehn Jahren kündbar
Auch bei längerer Zinsbindung können Sie ein Darlehen mit festem Zins nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 BGB).
Rechtzeitig planen
Vom ersten Gespräch bis zur Zahlung vergehen meist einige Wochen. Wer den Notartermin auf das Ende der Zinsbindung abstimmen möchte, spricht am besten einige Monate vorher mit uns – und mit seiner Bank.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
So lösen wir das
- Termin nach Ihrer Zinsbindung. Notartermin und Zahlung richten wir so aus, dass sie zum Ende Ihrer Zinsbindung passen.
- Ablösung aus dem Kaufpreis. Der Notar sorgt dafür, dass Ihre Bank ihr Geld bekommt und die Grundschuld gelöscht wird.
- Kein Finanzierungsvorbehalt. Unser Angebot hängt an keiner Bankzusage – Sie planen mit einem festen Termin.
- Offene Berechnung. Sie sehen, wie unser Preis entsteht – und können mit Ihrer Restschuld genau rechnen.
Unser Versprechen
Wir versprechen Ihnen nicht den höchsten Preis. Wir versprechen eine faire und rechtssichere Abwicklung.
Viele Eigentümer haben weniger Sorge vor dem Preis als vor dem, was nach dem Verkauf kommen könnte. Deshalb gilt bei uns:
Fair und nachvollziehbar
Wir rechnen nach Ertragswert und legen offen, welche Mieten, Kosten und Investitionen wir angesetzt haben. Sie sehen, wie unser Preis entsteht.
Keine Nachforderungen wegen Mängeln
Wir kaufen Ihr Haus, wie es steht und liegt – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Mängel, die später auftauchen, sind unser Risiko, nicht Ihres. Ausgenommen ist nur, was bewusst verschwiegen wurde.
Rechtssicher über den Notar
Sie erhalten den Vertragsentwurf vorab – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen vor dem Termin – und das Eigentum geht erst über, wenn der Kaufpreis bezahlt ist.
Verbindlich und ohne Kosten für Sie
Unser Angebot hängt an keiner Bankzusage. Sie zahlen keine Provision, die Notarkosten übernehmen wir.
Ablauf und Zeitplan
Von der Anfrage bis zum Kaufpreis – planbar und in klaren Schritten
Sie bleiben bis zur Unterschrift beim Notar frei in Ihrer Entscheidung. Die Zeiten sind Richtwerte aus unserer Praxis; manches hängt auch vom Grundbuchamt ab.
- Tag 0
Ihre Anfrage
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihrem Haus – online in rund zwei Minuten.
- innerhalb von 48 Std.
Persönliche Rückmeldung
Wir melden uns, klären die Eckdaten und vereinbaren einen Termin vor Ort.
- meist Woche 1–2
Besichtigung
Ein ruhiger Termin von ein bis zwei Stunden, gemeinsam mit Ihnen – keine Interessentengruppen.
- 48 Std. danach
Verbindliches Angebot
Sie erhalten einen konkreten Preis mit nachvollziehbarer Berechnung und entscheiden in Ruhe.
- nach Ihrer Zusage
Vertragsentwurf vom Notar
Den Entwurf lassen wir auf unsere Kosten erstellen. Sie haben Zeit, ihn zu prüfen oder prüfen zu lassen – als Privatverkäufer in der Regel zwei Wochen.
- meist Woche 3–8
Notartermin
Der Verkauf wird beurkundet. Fehlende Unterlagen haben wir bis dahin gemeinsam mit Ihnen besorgt.
- wenige Wochen später
Kaufpreis und Übergabe
Sobald der Notar die Voraussetzungen bestätigt, zahlen wir den Kaufpreis. Bestehende Grundschulden werden daraus abgelöst, wir informieren Mieter und Dienstleister.
Häufige Fragen
Fragen zu „Anschlussfinanzierung“
Kann ich verkaufen, obwohl mein Kredit noch läuft?
Ja. Die Restschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Notar holt die Löschungsunterlagen bei Ihrer Bank ein und sorgt dafür, dass alles in der richtigen Reihenfolge passiert.
Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Zum Ende der Zinsbindung in der Regel nicht. Wird der Kredit vorher abgelöst, kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Die genaue Höhe nennt Ihnen Ihre Bank.
Wann sollte ich mich melden?
Am besten einige Monate vor dem Ende der Zinsbindung. Dann lässt sich der Notartermin in Ruhe darauf abstimmen.
Was, wenn der Kaufpreis die Restschuld nicht deckt?
Das klären wir offen vor dem Notartermin. Nach der Besichtigung nennen wir Ihnen unseren Preis – dann sehen Sie, ob die Rechnung für Sie aufgeht.
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Zwei Minuten Formular, eine Besichtigung, 48 Stunden später ein verbindliches Angebot. Fair, rechtssicher und ohne spätere Nachforderungen.
