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Mieterservice

Für unsere Mieterinnen und Mieter

Sie wohnen in einem Haus der OFI IMMO GmbH? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Miete, Nebenkosten und Ihre Wohnung.

So erreichen Sie uns

Schaden melden, Rückruf oder Frage zur Wohnung: Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail. Nennen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Adresse und eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen.

  • E-Mail: info@ofi-immo.de
  • Telefon: 09261 675 90 38
  • Post: OFI IMMO GmbH, Bahnhofsplatz 11, 96317 Kronach

Bei Notfällen wie Wasserrohrbruch, Gasgeruch oder Heizungsausfall im Winter rufen Sie bitte direkt an. Bei Gasgeruch verlassen Sie zuerst das Haus und verständigen den Notdienst Ihres Energieversorgers.

Nachricht an die Verwaltung

Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden persönlich.

Häufige Fragen von Mietern

Wie setzt sich meine Gesamtmiete zusammen?

Aus der Grundmiete (Kaltmiete) und den Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten.

Was tun, wenn ich eine Nachzahlung nicht auf einmal zahlen kann?

Melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung, zum Beispiel eine Ratenzahlung.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach der Wohnungsübergabe prüfen wir die Rückzahlung zeitnah. Stehen keine Forderungen mehr offen, zahlen wir die Kaution umgehend aus. Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, kann ein angemessener Teil bis zu deren Erstellung einbehalten werden.

Was sind Betriebskosten und was gehört zu den Heizkosten?

Betriebskosten sind die laufenden Kosten des Hauses, die nach der Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden dürfen – etwa Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung („kalte“ Betriebskosten). Heizkosten („warme“ Betriebskosten) betreffen Heizung und Warmwasser und werden nach der Heizkostenverordnung teils nach Verbrauch abgerechnet.

Warum werden meine Vorauszahlungen erhöht, obwohl ich ein Guthaben hatte?

Maßgeblich sind die Kosten, die im kommenden Abrechnungszeitraum zu erwarten sind – zum Beispiel wegen gestiegener Energie- oder Abwasserpreise. Die Vorauszahlungen sollen diese Kosten abdecken, damit es später keine hohe Nachzahlung gibt.

Ich bin ausgezogen – wann kommt meine Abrechnung?

Abgerechnet wird immer für den vollen Abrechnungszeitraum von einem Jahr. Danach hat der Vermieter bis zu zwölf Monate Zeit für die Abrechnung. Wir bemühen uns, sie so schnell wie möglich zu erstellen.

Darf ich meine Wohnung umbauen?

Kleine Anpassungen im Rahmen des normalen Wohnens sind möglich. Für größere Eingriffe brauchen Sie unsere Zustimmung – sprechen Sie uns vorher an.

Darf ich untervermieten?

Eine Untervermietung braucht unsere Zustimmung. Schicken Sie uns dafür die geplante Dauer und die Daten der Untermieterin oder des Untermieters, wir prüfen die Anfrage zügig.